Barrierefreiheit
Das Unternehmen YAIZA SEPULVEDA MARTÍNEZ hat sich verpflichtet, seine Website gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und Anwendungen für mobile Geräte des öffentlichen Sektors oder von Europa finanzierten Entwicklungen barrierefrei zu gestalten.
Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.nannijewelry.com mit Ausnahme von eingebetteten Inhalten aus anderen Domains.
Stand der Einhaltung
Diese Website ist Teilweise einverstanden mit dem Königlichen Dekret 1112/2018 aufgrund der Nichtübereinstimmung der folgenden Aspekte.
Inhalt nicht zugänglich
Der folgende Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich:
Nichtkonformität:
Es kann einige Bilder geben, deren Alternative nicht implementiert oder nicht korrekt ist – – Anforderung 9.1.1.1 Nicht-textueller Inhalt UNE-EN 301549:2022 In Formularen kann es Felder geben, die nicht durch automatische Systeme ausgefüllt werden können – Anforderung 9.1.3.5 Zweck der Eingabe identifizieren UNE-EN 301549:2022 Auf einigen Webseiten können vereinzelte Bearbeitungsfehler auftreten. Unverhältnismäßige Belastung: Nicht anwendbar. Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften.
Es kann Office-Dateien im PDF-Format oder anderen Formaten geben, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig erfüllen. Es kann Inhalte von Dritten geben, die nicht in dieser Einheit entwickelt wurden und nicht ihrer Kontrolle unterliegen, wie z. B. Office-Dateien verschiedener Organisationen, die auf dieser Website veröffentlicht werden müssen.
Anmerkungen und Kontaktdaten
Sie können Mitteilungen zu Barrierefreiheitsanforderungen [Artikel 10.2.a) des Königlichen Dekrets 1112/2018] machen, wie zum Beispiel:
Meldung möglicher Verstöße seitens dieser Website. Meldung weiterer Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte. Übermittlung weiterer Fragen oder Verbesserungsvorschläge hinsichtlich der Barrierefreiheit der Website über das folgende Formular. Kontaktformular oder telefonisch unter (+34) 676 65 38 50 von Montag bis Freitag zwischen 9 und 14 Uhr.
Sie können Folgendes vorlegen:
Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen der Königlichen Verordnung 1112/2018 Ein Antrag auf barrierefreie Informationen zu folgenden Themen: Inhalte, die gemäß Artikel 3 Absatz 4 vom Anwendungsbereich der Königlichen Verordnung 1112/2018 ausgenommen sind. Inhalte, die von der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen sind, da sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
In dem Antrag auf barrierefreie Informationen müssen die Tatsachen, Gründe und Forderungen klar und deutlich dargelegt werden, damit festgestellt werden kann, dass es sich um einen angemessenen und legitimen Antrag handelt.
OPTIONALER INHALT
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